Wohnungsmarkt: Kein Bedarf an zusätzlichen staatlichen Instrumenten

16. Juni 2023

In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss hält der Regierungsrat fest, dass in erster Linie die Gemeinden Handlungsmöglichkeiten zur Förderung von zusätzlichem preisgünstigem Wohnraum aufweisen. Zusätzliche staatliche Instrumente lehnt er ab, da die Rahmenbedingungen für die Wohnraumförderung bereits heute in genügendem Masse vorhanden sind.

In einer Interpellation verlangen Landrat Christof Gerig, Oberdorf, und Mitunterzeichnende vom Regierungsrat Auskunft zum Thema «Wohnungsnot und Wohnbauförderung». Im Fokus steht die Frage, welche zusätzlichen staatlichen Massnahmen geeignet wären, um preisgünstigen Wohnraum sowie den Bau von alters- und familiengerechten Wohnungen zu fördern. Der Regierungsrat zeigt in seiner Antwort auf, dass in Nidwalden die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt ist – ähnlich wie in zahlreichen anderen Kantonen. So weist Nidwalden aktuell eine Leerwohnungsquote von 0.76 Prozent auf, was dem Durchschnitt in der Zentralschweiz entspricht. National beträgt der Wert 1.31 Prozent. Die Ursachen dafür sind vielseitig und sowohl nachfrage- wie auch angebotsseitig zu finden.

Der Regierungsrat sieht von der Einführung zusätzlicher staatlicher Instrumente zur Förderung von neuem Wohnraum auf kantonaler Ebene ab. Seine ablehnende Haltung gegenüber einem verstärkten Eingriff in den Wohnungsmarkt begründet der Regierungsrat auch damit, dass in Nidwalden zuletzt verschiedene neue preisgünstige Wohnangebote entstanden sind und sich weitere in Planung befinden. So zum Beispiel die Fliegersiedlung in Stans unmittelbar beim Bahnhof, die bestehenden und geplanten Alterswohnungen der Stiftung Wohnen und Arbeiten in Wolfenschiessen oder das Projekt «Generationenwohnen St. Jakob» in Ennetmoos.

Der Regierungsrat verweist zudem darauf, dass die in der Interpellation eingebrachten Themen in erster Linie die Gemeinden betreffen, da diese für das Wohnungswesen zuständig sind. Dies ist sinnvoll, da sich der Wohnungsmarkt in den Gemeinden zum Teil beträchtlich unterscheidet. «Die Gemeinden kennen die Situation vor Ort am besten. Stellen sie fest, dass zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum für Familien oder mehr altersgerechte Wohnungen erforderlich sind, können sie auf Basis der bestehenden Gesetzesgrundlagen aktiv werden», betont Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger. So können Gemeinden zum Beispiel für Organisationen des gemeinnützigen Wohnbaus eine überlagerte Zone mit Nutzungsbonus schaffen, diesen Organisationen Grundstücke im Baurecht übertragen oder mit Grundeigentümern Vereinbarungen für die Realisierung von preisgünstigen Wohnungen treffen.

In diesem Kontext verweist der Regierungsrat auf das aktuelle Siedlungsleitbild der Gemeinde Stans. Der Gemeinderat hält darin fest, dass er die Entstehung von neuem preisgünstigem Wohnraum und altersgerechten Wohnungen aktiv fördern will. Gleichzeitig führt er auf, mit welchen Massnahmen er dies tun will. Genannt werden insbesondere Instrumente des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes sowie die Überprüfung und Anpassung planungsrechtlicher Voraussetzungen.

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