Stofflicher Gewässerschutz in der Landwirtschaft

Baulicher Gewässerschutz

Der Fachbereich baulicher Gewässerschutz sorgt für die Sicherheit im Umgang und bei der Lagerung von Gülle, Mist, Mistwasser und Silosäften aus Betrieben mit Nutztierhaltung. Die Ziele des baulichen Gewässerschutzes sind:

  • Alle Betriebe verfügen über genügend Lagervolumen für die anfallenden Hofdünger.
  • Die Hofdüngerlager und -einrichtungen sind dicht und funktionstüchtig.
  • Die Abwässer werden sachgemäss entsorgt.

Technische und bauliche Massnahmen sind eine notwendige Voraussetzung, um die Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen.

Gewässerschutzkontrollen in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungsbetriebe werden gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben periodisch nach 13 Kontrollpunkten kontrolliert. Mit der Checkliste "Gewässerschutzkontrollen" ist eine gute Vorbereitung auf die Kontrollen möglich. Die Checkliste ist unter Dokumente abrufbar.

Landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Gewässerraumes

Gewässerräume müssen gemäss Art. 36a Abs. 3 des Gewässerschutzgesetztes extensiv gestaltet und bewirtschaftet werden. Für detaillierte Informationen finden Sie unter Publikationen das Merkblatt "Landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Gewässerraumes".

Zugehörige Objekte

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Gewässerschutzkontrollen - Checkliste Download 0 Gewässerschutzkontrollen - Checkliste
Verwertung des häuslichen Schmutzwassers ausserhalb der Bauzone Download 1 Verwertung des häuslichen Schmutzwassers ausserhalb der Bauzone
Merkblatt Fristen Gewässerschutz und Bestätigung Mangelbehebung Download 2 Merkblatt Fristen Gewässerschutz und Bestätigung Mangelbehebung
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