Kanton setzt seine Unterstützung bei energetischen Massnahmen fort

13. Dezember 2023

Der Nidwaldner Regierungsrat hat das Energie-Förderprogramm für 2024 verabschiedet. Dadurch können Massnahmen für die energetische Verbesserung von Gebäuden weiterhin mit Beiträgen unterstützt werden. Erfreulich läuft das Förderprogramm bisher im aktuellen Jahr: Es wurden so viele Gelder gesprochen wie noch nie.

Der Kanton Nidwalden ermutigt Gebäudebesitzerinnen und -besitzer dazu, ihre Liegenschaften energetisch zu ertüchtigen. Entsprechende Massnahmen werden über das kantonale Förderprogramm mitfinanziert. Der Regierungsrat hat kürzlich das Förderprogramm für 2024 verabschiedet. Einen Antrag einreichen können alle, welche die Gebäudehülle ihrer Häuser energetisch verbessern oder ihre fossilen oder direktelektrischen Heizungen mit einer erneuerbaren Lösung ersetzen.

Nachdem im Jahr 2022 steigende Energie- und Baumaterialpreise die Nachfrage nach energetischen Erneuerungen gedrückt hatten, sind im laufenden Jahr bisher deutlich mehr Gesuche bewilligt worden. Insgesamt wurden bis Ende November Fördergelder im Umfang vom 2 Millionen Franken gesprochen – so viele wie noch nie innerhalb eines Jahres. Es werden auch im kommenden Jahr wieder genügend Mittel zur Verfügung stehen. Zwar gehen die Bundesbeiträge aufgrund wesentlich geringerer Einnahmen aus der CO2-Abgabe namhaft zurück. Diese Mindereinnahmen können aber mit Entnahmen aus dem kantonalen Fonds zur Finanzierung des Förderprogramms kompensiert werden.

Richtige Reihenfolge bei Sanierung ist entscheidend
Bewährt hat sich die Verdopplung des Förderbetrags für die Sanierung der Gebäudehülle in Kombination mit einer Solaranlage. Dieser Anreiz ist auf dieses Jahr eingeführt worden und wird beibehalten. «Die Nachfrage nach Solaranlagen ist aktuell auch ohne Fördergelder sehr hoch. Unsere Unterstützung zielt indes auf die Sanierung der Dächer ab», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest. Sobald eine Solaranlage verbaut ist, können die Dächer meist für Jahrzehnte nicht mehr erneuert werden. «Deshalb ist es wichtig, dass die energetische Ertüchtigung in der richtigen Reihenfolge umgesetzt wird. Dazu möchten wir einen Beitrag leisten», so Joe Christen. Bereits im ersten Jahr wurden 20 Prozent der Gebäudehüllensanierungen in Kombination mit einer Solaranlage umgesetzt.

Ebenso stark gestiegen ist die Nachfrage nach Beratungen. Der Kanton geht davon aus, dass eine Vielzahl von Gebäudebesitzerinnen und -besitzern die empfohlenen Massnahmen in den nächsten Jahren umsetzen wird. «Wir sind auf einem guten Weg, doch es braucht weiterhin viele Anstrengungen, um die Nutzung von erneuerbaren Energien voranzutreiben», betont Joe Christen.

Fördergesuche können laufend eingereicht werden. Die eingehenden Gesuche werden zeitnah geprüft und erhalten die Zusage, sofern sie die Förderbedingungen einhalten. Relevant ist, dass das Eingangsdatum des Gesuchs zwingend vor dem Baustart liegt. Mit der baulichen Umsetzung kann seitens der Gesuchsteller anschliessend begonnen werden.
 

Weitere Informationen

Die Förderbedingungen 2024 sind auf der Internetseite der Energiefachstelle
aufgeschaltet: www.nw.ch/energiefachstelle

Fördergesuche können online über die Plattform des Gebäudeprogramms
eingereicht werden: www.dasgebaeudeprogramm.ch

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