Regierungsrat schlägt Arbeitsgruppe für Budgetierungsprozess vor

29. Februar 2024

Statt die Lohnsumme jährlich in der Budgetdiskussion zu verhandeln, soll in Zukunft für das Personal ein Globalbudget über vier Jahre erstellt werden. Dies verlangt eine Motion der landrätlichen Finanzkommission. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab. Für ihn überwiegen die Vorteile des heutigen Modells. Er sieht innerhalb des bestehenden Gesetzes aber Anpassungsbedarf und empfiehlt, dafür eine Arbeitsgruppe einzusetzen.

Die landrätliche Finanzkommission fordert den Regierungsrat in einer Motion dazu auf, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass der Landrat in Zukunft alle vier Jahre für das Personal ein Globalbudget sowie eine durchschnittliche jährliche Kostensteigerungsquote beschliesst und die exogenen Faktoren festlegen kann. Anschliessend hätte der Regierungsrat jährlich über bewilligte Stellen und Pensenänderungen in den Ämtern Rechenschaft abzulegen. Das Modell lehnt sich jenem des Kantons Uri an. Die Finanzkommission begründet ihre Haltung damit, dass sich das Kantonsparlament so auf die finanzielle Steuerung des Personalbudgets fokussieren kann, während der Regierungsrat eine auf vier Jahre ausgerichtete Personalplanung vornehmen und innerhalb dieses Rahmens flexibler reagieren kann. Heute wird das Budget für Personalaufstockungen sowie für Lohnanpassungen jeweils im November vom Landrat innerhalb des Gesamtbudgets beschlossen.

Der Regierungsrat steht einem Wechsel auf das Urner Modell kritisch gegenüber, wie er in seiner Antwort auf den Vorstoss festhält. «Die Kostensteigerungsquote ist grossen Schwankungen ausgesetzt. Diese über einen Zeitraum von vier Jahren festzulegen, trägt der jährlichen Planung und den immer kurzfristigeren Veränderungen des Leistungsauftrags zu wenig Rechnung», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest. Die Folge wären Anträge für zusätzliche Leistungsauftragserweiterungen anhand separater Vorlagen unterm Jahr. Denkbar ist auch, dass solche direkt bei der Beratung von Landratsgeschäften gestellt würden.

«Mit dem heutigen Modell erhält der Landrat die volle Transparenz und Mitsprache über die Entwicklung der Leistungsaufträge», ist Michèle Blöchliger überzeugt. Die erforderlichen Leistungsaufträge sind begründet und der Öffentlichkeit zugänglich. Der Regierungsrat beschränkt sich dabei auf die notwendige Personalquote, mit welcher die Verwaltung ihren Auftrag zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann. «Da die Leistungsaufträge jährlich mit dem Budget beantragt werden, können die veränderten Anforderungen direkt berücksichtigt werden», fährt die Finanzdirektorin fort. Theoretisch könnte bereits heute aufgrund des bestehenden Gesetzes nur die Gesamtlohnsumme im Landrat diskutiert werden, ohne eine Detailberatung zu den einzelnen Leistungsaufträgen zu führen.

Michèle Blöchliger betont überdies, dass unabhängig vom Budgetmodell kaum Einsparungen bei den Personalkosten in Sichtweite sind: «Die Personalkosten werden getrieben durch neue Regulierungen, die Entwicklung der Bevölkerung und die gestiegene Erwartungshaltung an den Staat. Sämtliche Direktionen und Amtsstellen sind von zusätzlichem Mengen- und Aufgabenwachstum betroffen. Daher können diese auch nicht mit einem Austausch von Personal zwischen den Direktionen aufgefangen werden. Wo dies doch machbar ist, wird dies bereits heute umgesetzt.»

Der Regierungsrat lehnt deshalb die Motion in der vorliegenden Form ab. Er zeigt sich aber bereit, den Mechanismus der zu bewilligenden Lohnsumme beim Landrat zu prüfen. Insbesondere ist eine Vereinfachung in Bereichen anzustreben, die von Dritten finanziert werden. Nebst Schulklassen sind dies unter anderem der Bereich des Asyl- und Flüchtlingswesens, der Betrieb der Waffenplatzinfrastruktur oder die Leistungsaufträge der Gemeinden wie die schulische Sozialarbeit und allfällige weitere. Diese sollten nicht mehr dem Landrat vorgelegt werden müssen. «Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Landratsmitgliedern einzusetzen, um eine Auslegeordnung vorzunehmen und den konkreten Anpassungsbedarf im Budgetierungsprozess zu evaluieren. Wir sind überzeugt, dass wir auf diesem Weg viele Aspekte der Motion miteinbeziehen können», hält Michèle Blöchliger fest.

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