EWN soll in Zukunft besser auf Marktumfeld reagieren können

23. Mai 2024

In einem dynamischen Marktumfeld agierend, ist von zentraler Bedeutung, dass das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) im Bedarfsfall rasch und flexibel handeln kann. Deshalb sollen die gesetzlichen Grundlagen aus dem Jahr 2013 zeitgemässer ausgestaltet werden. Der Regierungsrat hat dazu eine Vorlage zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet.

Die teilweise vollzogene Marktöffnung, sich ändernde gesetzliche Vorgaben bei der Stromproduktion, die fortschreitende Modernisierung, geänderte Kundenbedürfnisse und neue Energieträger machen eine Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Elektrizitätswerk (EWN) erforderlich. «Mit der Vorlage werden Rahmenbedingungen geschaffen, damit das EWN sich im dynamischen Marktumfeld behaupten und nachhaltig weiterentwickeln kann», betont Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen und ergänzt: «So soll auch der finanzielle Handlungsspielraum des Verwaltungsrates erweitert werden.» Neu ist vorgesehen, dass der Verwaltungsrat über Investitionen oder Beteiligungen bis zur Grenze von 30 Mio. Franken selbständig beschliessen kann. Heute liegt diese Grenze wesentlich tiefer bei 4 Mio. Franken.

Neu soll dem EWN ermöglicht werden, dass es auch Dienstleistungen im Bereich Energie und Infrastruktur erbringen kann. Der Handlungsspielraum wird dabei aber über die sogenannte Eignerstrategie des Regierungsrates gesteuert. Dadurch erhält die Eignerstrategie künftig deutlich mehr Gewicht. Weiter wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrates angepasst. Bisher mussten mindestens ein Mitglied des Landrates und ein Mitglied des Regierungsrates dem Verwaltungsrat angehören. In Zukunft ist die Vertretung des Landrates nicht mehr zwingend gesetzlich verankert. Der Einsitz des Regierungsrates und damit ein direkter Draht zwischen Verwaltungsrat und Gesamtregierungsrat soll bestehen bleiben. «Dies hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt», hält Joe Christen fest.

Was die Anstellungsbedingungen der EWN-Mitarbeitenden betrifft, so soll ein Wechsel vom öffentlichen Personalrecht zum privatrechtlichen Obligationenrecht erfolgen. Dadurch können Anstellungsbedingungen flexibler auf das wettbewerbliche Umfeld ausgerichtet werden. Neu soll das Unternehmen offiziell nur noch EWN heissen, also die Abkürzung von Elektrizitätswerk Nidwalden. «Der Name wirkt dadurch moderner und entspricht besser dem heutigen Bild. Gleichzeitig kann so die Marke EWN, die bereits etabliert ist, weitergeführt werden», erklärt Joe Christen.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Elektrizitätswerk in die externe Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 30. August 2024, anschliessend wird die Vorlage bereinigt. Die Beratung im Landrat ist im ersten Quartal 2025 vorgesehen, das Inkrafttreten für Mitte 2025.

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